Liste mit Einrückungen

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System Böttcher

System Böttcher

Nummerierungs-System für Verwandte


 

Allgemein bekannt und eingeführt für die Beziffe­rung von Ahnen ist das Verfahren von Stephan Ke­kulé von Stradonitz (auch Sosa-Stradonitz genannt). Danach wird der Proband und dessen Ahnen wie folgt beziffert: Proband 1, Vater 2, Mutter 3, Groß­eltern 4, 5, 6 und 7 usw. . Dabei haben alle männlichen Ahnen gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade. Die Zahl des Vaters irgendeines Ahnen ist immer doppelt so groß wie die des betreffenden Ahnen, die Zahl der Mutter ist um 1 größer als die des Vaters.

Diese Bezifferungsmethode stößt für die Fälle an ihre Grenzen, in denen neben den direkten Ahnen eines Probanden weitere Verwandte ebenfalls bezif­fert werden sollen, also beispielsweise Großonkel oder Vettern beliebigen Grades.

Das Verfahren von Kekulé ist auch dann unbrauch­bar, wenn nur die Nachkommen eines Stammvaters zu beziffern sind.

Einen Ausweg suchte man für die Nachkommen-Bezifferung in der Kennzeichnung der Personen mit gene­rationsabhängigen römischen Zahlen mit zu­sätzlichen Buchstaben (zB. IIa, IVg). Angewandt wurde auch die Dezimal-Klassifikation. [1]

Beide Methoden weisen offensichtlich Unvollkom­menhei­ten auf, die sich nicht erst bei au­ßerge­wöhnlich umfangreichen Ge­nerationen bemerkbar machen: der verwandtschaft­liche Zusammenhang zwischen zwei beliebigen Personen, - gleichgültig, ob bluts­verwandt oder nicht, ob weiblich oder männlich,-  ist aus der Bezif­ferung allein nicht ab­leitbar, angehei­ratetete Perso­nen unterliegen nicht der Beziffe­rung, Töchter wer­den einer zusätzlichen oder an­dersartigen Kenn­zeichnung unterworfen usw.

Hinzu kommt, daß es heute, - wo praktisch überall Rechner (PCs) zur Verfügung stehen, - einen un­schätzbaren Vorteil bedeuten würde, wenn die Be­zifferung durch rechnergestütztes Sortieren zu einer sinnvollen Reihenfolge der erfaßten Personen füh­ren könnte.

 

Nachfolgend werden die Regeln eines neuen Bezifferungs­systemes angegeben, welches das Kekulé-System hinsichtlich der Anwendung auf sämtliche Verwandte erweitert:

 

1.       Die Ahnen des Probanden werden nach dem unveränderten System von Kekulé (auch ‚Saso-Stradonitz’) beziffert.

 

2.       Nicht zu den Ahnen gehörende Verwandte werden durch Buchstaben am Ende der Per­sonen-Nummer von den Ahnen unterschie­den.

 

3.       Es gibt unterschiedliche Buchstaben für Blutsverwandte und für angeheiratete Perso­nen; eine Unter­scheidung nach dem Ge­schlecht gibt es nicht.

 

4.       Jedes Geschwisterteil eines Ah­nen bekommt die gleichen Kekulé-Ziffern wie der Ahne, ergänzt um einen Buchstaben, beginnend bei "a" und fortfahrend mit dem übernächsten Buchstaben beim nächsten Ge­schwister, also  ..a,  ..c,  ..e,  ..g,  ..i,  ..k usw.
                          Ahne zB.:         14
              ein Geschwisterteil:       14a
              ein weiteres:                 14c

 

5.       Ein einmal einer Person zugeteilter Buch­stabe darf später nicht mehr (z.B. wegen der Geburtenreihen­folge) gewechselt wer­den.

 

6.       Ehegatten von Geschwisterteilen bekommen den Buchstaben, der direkt auf den Buchsta­ben des Ge­schwisterteiles folgt.
              Ahnen-Bruder:               7a
              dessen Ehefrau:            7b

oder
              Ahnen-Schwester:         33e
              deren Ehemann:            33f

 

7.       Weitere angeheiratete Ehepartner werden durch einen oder mehrere Apostrophs ( ' ) hin­ter dem letzten Buchstaben unterschieden[1].
                                  Ahne                   8
                                  Ahnen-Bruder       8c
                                  dessen Ehefrau    8d
                                  weitere Ehefrau    8d'
                   noch eine weitere Ehefrau     8d''
'
Einmal zugeteilte Apostrophs sollten in ihrer Anzahl nicht mehr verändert werden, ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Ehen.

 

8.       Kinder bekommen Nummer, Buchstaben und gegebenenfalls Apostroph(e) des angeheira­teten[2] Elternteiles, ergänzt um einen weiteren Buchstaben, beginnend bei "a" und fortfah­rend mit dem übernächsten Buchstaben beim nächsten Kind der gleichen Eltern.
             Ehepaar:                2a
 2b'
             ein Kind:                      2b'a
             ein weiteres Kind:          2b'c

               noch ein Kind:            2b'e

 

9.       Bei Kindeskindern von Geschwisterteilen wird sinngemäß wie unter 8. beziffert.
             Ehepaar:                2b'a
 2b'b
             ein Kind:                      2b'ba
             ein weiteres Kind:          2b'bc

 

Erweiterung für Ahnen von angeheirateten Perso­nen:

10.     Beim Vater einer angeheirateten Person wird an die PersNr. der angeheirateten Person eine 2, bei der Mutter eine 3 angehängt usw. D.h., es wird nochmals das Kekulé-System angewandt, so, als wenn die angeheiratete Person die PersNr. 1 hätte.
             angeheiratete Person:          2b
                                (gedacht als     2b1)
             Vater der angeh.P.:             2b2
             Mutter der angeh.P.:            2b3
väterl.     Großvater der angeh. P.:      2b4
mütterl.  Großmutter der angeh. P.:    2b7

 

11.     Für Geschwister der Ahnen von angeheirateten Personen kann wieder wie ab Regel 1 vorgegangen werden[3].
          Großvater einer angeh.Pers.:     2b4
          Bruder dieses Großvaters:       2b4a
          Kind des Bruders                  2b4ba
          usw.

 

Das hier vorgestellte Bezifferungssystem weist fol­gende Vorzüge auf (die Bezifferung wird nach­folgend PersNr. = Personen-Nummer genannt):

a.       Es können alle zu einer Verwandtschaft im weitesten Sinne gehörigen Personen nach dem gleichen System beziffert werden, das heißt zum Beispiel: angeheiratete Personen, mehr als ein Ehepartner, Kinder von allen Ehepartnern einer Person, sogar Ahnen von angeheirateten Personen.

b.       Es sind Zusammenhänge sowohl in abstei­gender wie auch in aufsteigender Linie glei­chermaßen gut ablesbar, d.h., es können auch alle Nachkommen irgendeiner Person einschließlich sogar mehrerer Ehepartner ein­deutig numeriert werden, nicht nur die Vorfahren einer Person.

c.       Durch Sortieren einer Liste nach der PersNr. werden die Personen in eine sinnvolle und leicht erklärbare Reihenfolge gebracht.

d.       Bei Benutzung eines Datenbank- oder Tabel­lenkalkulationsprogrammes für die Erstellung einer Liste gestattet das Bezeichnungssystem eine formatierte Darstellung dergestalt, daß die PersNr.n in Abhängigkeit vom verwandschaftlichen Abstand zum jeweils zu­gehörigen Ahnen verschieden weit eingerückt werden.



zum Beispiel       0002
                             0002a
                             0002b
                               0002ba    usw,
              siehe auch beiliegende Liste

e.       Allein mittels der PersNrn. zweier Personen, das heißt ohne Zuhilfenahme einer Tafel oder Liste, kann der verwandtschaftliche Zusam­menhang zwischen den beiden Personen herausgefunden werden.[4]

f.        Es können von jedem Ehepartner einer Per­son maximal 13 Kinder und deren Ehegatten erfaßt werden, das heißt also, wenn eine Per­son dreimal heiratet, können insgesamt 39 Kinder dieser Person unterscheidbar beziffert werden.

g.       Soll die Bezifferung über mehr als eine For­schergeneration beibehalten werden, so kann die einmal gewählte Bezifferung auch auf die Kinder und Kindeskinder des oder der ursprünglichen Pro­banden ausgeweitet werden.

h.       Für manche selten vorkommenden verwandt­schaftliche Zusammenhänge sind (noch) keine Regeln aufgestellt. Es erscheint gang­bar, hierfür jeweils von Fall zu Fall das Vorge­hen festzulegen.

i.        Da die Bezifferung nach festen Regeln er­folgt, sollte es möglich zu sein, aus einer Li­ste, welche das hier vorgeschlagene Beziffe­rungssystem verwendet, unter Zuhilfenahme eines PCs mit einem entsprechenden Pro­gramm automatisch eine entsprechende Tafel erzeugen zu lassen.

j.        Die Reihenfolge der Buchstaben bei Ge­schwistern kann, muß aber nicht zwingend deren Geburten-Rei­henfolge entsprechen.[5]

 

 

Beilagen

Dateiname: SYSTTEXT.WPS (Text)

Dateiname: NUMSYST.WPS (Tafel)

=Dateiname: SYSTTAFL.WKS (Tafel)

Dateiname:SYSTDAT1.WDB (Liste mit Einrückungen)

Dateiname:SYSTDAT2.WDB (Liste mit Einrückungen,

                                                        andere Art)

 

Literatur
[1] Ribbe, W. und  Henning,E.: Taschenbuch für Familien-und Geschichtsforschung, Neustadt/Aisch 1990, S.27ff
[2] Richard A. Pence,
     http://www.saintclair.org/numbers/

 


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Angaben zum Verfasser und zur Website

Homepage Genealogie Henning Böttcher

 

 



[1]  Es scheint sinnvoll zu sein, den Apostroph für alle möglichen Sonderfälle anzuwenden, zB. Stiefkinder, weitere Ehepartner von angeheirateten Personen usw. Der verwandtschaftliche Zusammenhang wäre dann jeweils aus anderen Unterlagen festzustellen.

[2]  Dadurch ergibt sich eine eindeutige Zuordnung der Kinder zu den
   verschiedenen Ehepartnern.

[3]  Normalerweise werden diese Personen nicht erfaßt werden, da
   sie zu weit vom eigenen Forschungsziel wegführen.

[4]  zum Beispiel Zusammenhang zwischen 3a und 7b:
                  3 = Schwester von 3a              7a = Ehegatte von 7b
                  7 = Mutter von 3 und 3a            7 = Schwester von 7a
                  14, 15 Eltern von 7 (und  7a)     14, 15 Eltern von 7
                                                                                        (und 7a),
d.h, beide Personen sind über das Elternpaar 14, 15 verwandt.

Man bewegt sich generationsmäßig soweit zurück, bis man auf eine Person ohne Buchstaben kommt. Der weitere Zusammenhang ergibt sich aus dem System von Kekulé.

[5]  Die nicht zwingende Beachtung der zeitlichen Abfolge von Gebur­ten und Eheschließungen hat folgenden Vorteil: Anders als bei den direkten Vorfahren ist die Gesamtzahl der sonstigen Perso­nen je Generation völlig unbestimmt, ja in manchen weit zurücklie­genden Generationen mit vertretbarem Aufwand gar nicht sofort feststellbar. Es lassen sich daher einerseits keine allgemein gültigen Zuordnungen von Buchstaben festlegen, andererseits ist es sehr unratsam, mit der Zuordnung von Buchstaben zu  warten, bis alle Personen bekannt geworden sind. Um jedoch die Übereinstimmung der Bezeichnungen in älteren Aufzeichnungen, Listen, Tabellen, Korrespondenzen usw. mit denjenigen in entprechenden Unterlagen jüngeren Datums zu gewährleisten, bleibt nur die vorgeschlagene Nichtbeachtung der zeitlichen Abfolge übrig. Bei zwingender Be­rücksichtigung der zeitlichen Abfolge könnte nach Bekanntwerden einer zusätzlichen Person die dann notwendige Umnummerierung sämtlicher Unterlagen leicht zur Unmöglichkeit werden.