System Böttcher
Nummerierungs-System
für Verwandte
Allgemein
bekannt und eingeführt für die Bezifferung von Ahnen ist das Verfahren von
Stephan Kekulé von Stradonitz (auch Sosa-Stradonitz genannt). Danach wird der
Proband und dessen Ahnen wie folgt beziffert: Proband 1, Vater 2, Mutter
3, Großeltern 4, 5, 6 und 7 usw. . Dabei haben alle männlichen Ahnen gerade
Zahlen, alle weiblichen ungerade. Die Zahl des Vaters irgendeines Ahnen ist
immer doppelt so groß wie die des betreffenden Ahnen, die Zahl der Mutter ist
um 1 größer als die des Vaters.
Diese
Bezifferungsmethode stößt für die Fälle an ihre Grenzen, in denen neben den
direkten Ahnen eines Probanden weitere Verwandte ebenfalls beziffert werden
sollen, also beispielsweise Großonkel oder Vettern beliebigen Grades.
Das
Verfahren von Kekulé ist auch dann unbrauchbar, wenn nur die Nachkommen eines
Stammvaters zu beziffern sind.
Einen
Ausweg suchte man für die Nachkommen-Bezifferung in der Kennzeichnung der
Personen mit generationsabhängigen römischen Zahlen mit zusätzlichen
Buchstaben (zB. IIa, IVg). Angewandt wurde auch die Dezimal-Klassifikation. [1]
Beide
Methoden weisen offensichtlich Unvollkommenheiten auf, die sich nicht erst
bei außergewöhnlich umfangreichen Generationen bemerkbar machen: der
verwandtschaftliche Zusammenhang zwischen zwei beliebigen Personen, -
gleichgültig, ob blutsverwandt oder nicht, ob weiblich oder männlich,- ist aus der Bezifferung allein nicht ableitbar,
angeheiratetete Personen unterliegen nicht der Bezifferung, Töchter werden
einer zusätzlichen oder andersartigen Kennzeichnung unterworfen usw.
Hinzu
kommt, daß es heute, - wo praktisch überall Rechner (PCs) zur Verfügung stehen,
- einen unschätzbaren Vorteil bedeuten würde, wenn die Bezifferung durch
rechnergestütztes Sortieren zu einer sinnvollen Reihenfolge der erfaßten
Personen führen könnte.
Nachfolgend
werden die Regeln eines neuen Bezifferungssystemes angegeben, welches das
Kekulé-System hinsichtlich der Anwendung auf sämtliche Verwandte erweitert:
1. Die Ahnen
des Probanden werden nach dem unveränderten System von Kekulé (auch
‚Saso-Stradonitz’) beziffert.
2. Nicht zu
den Ahnen gehörende Verwandte werden durch Buchstaben am Ende der Personen-Nummer
von den Ahnen unterschieden.
3. Es gibt
unterschiedliche Buchstaben für Blutsverwandte und für angeheiratete Personen;
eine Unterscheidung nach dem Geschlecht gibt es nicht.
4. Jedes
Geschwisterteil eines Ahnen bekommt die gleichen Kekulé-Ziffern wie der Ahne,
ergänzt um einen Buchstaben, beginnend bei "a" und fortfahrend mit
dem übernächsten Buchstaben beim nächsten Geschwister, also ..a,
..c, ..e, ..g,
..i, ..k usw.
Ahne zB.: 14
ein Geschwisterteil: 14a
ein weiteres: 14c
5. Ein einmal
einer Person zugeteilter Buchstabe darf später nicht mehr (z.B. wegen der
Geburtenreihenfolge) gewechselt werden.
6. Ehegatten
von Geschwisterteilen bekommen den Buchstaben, der direkt auf den Buchstaben
des Geschwisterteiles folgt.
Ahnen-Bruder: 7a
dessen Ehefrau: 7b
oder
Ahnen-Schwester: 33e
deren Ehemann: 33f
7. Weitere angeheiratete Ehepartner werden durch einen oder
mehrere Apostrophs ( ' ) hinter dem letzten Buchstaben unterschieden[1].
Ahne 8
Ahnen-Bruder 8c
dessen
Ehefrau 8d
weitere
Ehefrau 8d'
noch eine weitere
Ehefrau 8d''
'Einmal zugeteilte Apostrophs sollten in ihrer Anzahl nicht mehr verändert
werden, ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Ehen.
8. Kinder bekommen Nummer, Buchstaben und gegebenenfalls Apostroph(e)
des angeheirateten[2]
Elternteiles, ergänzt um einen weiteren Buchstaben, beginnend bei "a"
und fortfahrend mit dem übernächsten Buchstaben beim nächsten Kind der
gleichen Eltern.
Ehepaar: 2a
2b'
ein Kind: 2b'a
ein weiteres Kind: 2b'c
noch ein Kind: 2b'e
9. Bei Kindeskindern von Geschwisterteilen wird sinngemäß wie
unter 8. beziffert.
Ehepaar: 2b'a
2b'b
ein Kind: 2b'ba
ein weiteres Kind: 2b'bc
Erweiterung
für Ahnen von angeheirateten Personen:
10. Beim Vater einer angeheirateten Person wird an die PersNr. der
angeheirateten Person eine 2, bei der Mutter eine 3 angehängt usw. D.h., es
wird nochmals das Kekulé-System angewandt, so, als wenn die angeheiratete
Person die PersNr. 1 hätte.
angeheiratete Person: 2b
(gedacht als 2b1)
Vater der angeh.P.: 2b2
Mutter der angeh.P.: 2b3
väterl. Großvater der angeh. P.: 2b4
mütterl. Großmutter der angeh. P.: 2b7
11. Für Geschwister der Ahnen von angeheirateten Personen kann wieder
wie ab Regel 1 vorgegangen werden[3].
Großvater einer angeh.Pers.: 2b4
Bruder dieses Großvaters: 2b4a
Kind des Bruders 2b4ba
usw.
Das hier
vorgestellte Bezifferungssystem weist folgende Vorzüge auf (die Bezifferung
wird nachfolgend PersNr. = Personen-Nummer genannt):
a. Es können alle
zu einer Verwandtschaft im weitesten Sinne gehörigen Personen nach dem gleichen
System beziffert werden, das heißt zum Beispiel: angeheiratete Personen, mehr
als ein Ehepartner, Kinder von allen Ehepartnern einer Person, sogar Ahnen von
angeheirateten Personen.
b. Es sind
Zusammenhänge sowohl in absteigender wie auch in aufsteigender Linie gleichermaßen
gut ablesbar, d.h., es können auch alle Nachkommen irgendeiner Person
einschließlich sogar mehrerer Ehepartner eindeutig numeriert werden, nicht nur
die Vorfahren einer Person.
c. Durch
Sortieren einer Liste nach der PersNr. werden die Personen in eine sinnvolle
und leicht erklärbare Reihenfolge gebracht.
d. Bei Benutzung eines Datenbank- oder Tabellenkalkulationsprogrammes
für die Erstellung einer Liste gestattet das Bezeichnungssystem eine
formatierte Darstellung dergestalt, daß die PersNr.n in Abhängigkeit vom verwandschaftlichen
Abstand zum jeweils zugehörigen Ahnen verschieden weit eingerückt werden.
zum Beispiel 0002
0002a
0002b
0002ba
usw,
siehe auch beiliegende Liste
e. Allein mittels der PersNrn. zweier
Personen, das heißt ohne Zuhilfenahme einer Tafel oder Liste, kann der
verwandtschaftliche Zusammenhang zwischen den beiden Personen herausgefunden
werden.[4]
f. Es können
von jedem Ehepartner einer Person maximal 13 Kinder und deren Ehegatten
erfaßt werden, das heißt also, wenn eine Person dreimal heiratet, können
insgesamt 39 Kinder dieser Person unterscheidbar beziffert werden.
g. Soll die
Bezifferung über mehr als eine Forschergeneration beibehalten werden, so kann
die einmal gewählte Bezifferung auch auf die Kinder und Kindeskinder des oder
der ursprünglichen Probanden ausgeweitet werden.
h. Für manche
selten vorkommenden verwandtschaftliche Zusammenhänge sind (noch) keine Regeln
aufgestellt. Es erscheint gangbar, hierfür jeweils von Fall zu Fall das Vorgehen
festzulegen.
i. Da die
Bezifferung nach festen Regeln erfolgt, sollte es möglich zu sein, aus einer
Liste, welche das hier vorgeschlagene Bezifferungssystem verwendet, unter
Zuhilfenahme eines PCs mit einem entsprechenden Programm automatisch eine
entsprechende Tafel erzeugen zu lassen.
j. Die
Reihenfolge der Buchstaben bei Geschwistern kann, muß aber nicht zwingend
deren Geburten-Reihenfolge entsprechen.[5]
Beilagen
Dateiname: SYSTTEXT.WPS (Text)
Dateiname: NUMSYST.WPS (Tafel)
=Dateiname: SYSTTAFL.WKS (Tafel)
Dateiname:SYSTDAT1.WDB (Liste mit Einrückungen)
Dateiname:SYSTDAT2.WDB (Liste mit Einrückungen,
andere
Art)
Literatur
[1] Ribbe, W. und Henning,E.:
Taschenbuch für Familien-und Geschichtsforschung, Neustadt/Aisch 1990, S.27ff
[2] Richard A. Pence,
http://www.saintclair.org/numbers/
[1] Es scheint sinnvoll zu sein, den Apostroph für alle möglichen
Sonderfälle anzuwenden, zB. Stiefkinder, weitere Ehepartner von angeheirateten
Personen usw. Der verwandtschaftliche Zusammenhang wäre dann jeweils aus
anderen Unterlagen festzustellen.
[2] Dadurch ergibt sich eine eindeutige
Zuordnung der Kinder zu den
verschiedenen Ehepartnern.
[3] Normalerweise werden diese Personen nicht
erfaßt werden, da
sie zu weit vom eigenen
Forschungsziel wegführen.
[4] zum Beispiel Zusammenhang zwischen 3a und
7b:
3 = Schwester von 3a 7a = Ehegatte von 7b
7 = Mutter von 3 und 3a 7 = Schwester von 7a
14, 15 Eltern von 7
(und 7a) 14, 15 Eltern von 7
(und 7a),
d.h, beide Personen sind über das Elternpaar 14, 15 verwandt.
Man bewegt sich generationsmäßig
soweit zurück, bis man auf eine Person ohne Buchstaben kommt. Der weitere
Zusammenhang ergibt sich aus dem System von Kekulé.
[5] Die nicht zwingende Beachtung der zeitlichen
Abfolge von Geburten und Eheschließungen hat folgenden Vorteil: Anders als bei
den direkten Vorfahren ist die Gesamtzahl der sonstigen Personen je Generation
völlig unbestimmt, ja in manchen weit zurückliegenden Generationen mit
vertretbarem Aufwand gar nicht sofort feststellbar. Es lassen sich daher einerseits
keine allgemein gültigen Zuordnungen von Buchstaben festlegen, andererseits ist
es sehr unratsam, mit der Zuordnung von Buchstaben zu warten, bis alle Personen bekannt geworden sind. Um jedoch die
Übereinstimmung der Bezeichnungen in älteren Aufzeichnungen, Listen, Tabellen,
Korrespondenzen usw. mit denjenigen in entprechenden Unterlagen jüngeren Datums
zu gewährleisten, bleibt nur die vorgeschlagene Nichtbeachtung der zeitlichen
Abfolge übrig. Bei zwingender Berücksichtigung der zeitlichen Abfolge könnte
nach Bekanntwerden einer zusätzlichen Person die dann notwendige Umnummerierung
sämtlicher Unterlagen leicht zur Unmöglichkeit werden.